Erlaubnis Makler, Bauträger und Baubetreuer

(amtlich: "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung/GewO – Makler, Bauträger, Baubetreuer")

Allgemeine Informationen

Für das Ausüben einer Maklertätigkeit oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Eine Erlaubnis ist erforderlich

Ausnahmen

Eine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Makler, Bauträger, Baubetreuer ist nicht erforderlich unter anderem

Zuständige Stelle

Sie erhalten keinen direkten Link zur zuständigen Stelle? Mögliche Ursachen: (1) unzutreffende "Ortsauswahl" (Feld oben rechts in der Randspalte) (2) zu diesem Verfahren liegen keine ortsbezogenen Angaben vor

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder schriftlich stellen. Das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO?) (Makler, Bauträger, Baubetreuer)" liegt bei der zuständigen Stelle aus; der Vordruck ist je nach Angebot der Behörde auch im Internet abrufbar (Liste "Formulare/Online-Dienste" in der rechten Randspalte).

Erforderliche Unterlagen

Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Personalpapiere). Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug, der Gesellschaftsvertrag und das Gesellschafterverzeichnis benötigt.

Erlaubnisträger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR?, KG, OHG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis.

Kosten

Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Rahmengebühr von EUR 100 bis EUR 1.000 an.

Sonstiges

Auch nach Erteilung der Erlaubnis gelten für Makler und Bauträger eine Reihe von Verpflichtungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV?).

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Stand: 17.07.2008